Sicherheitsbelehrung mit Experimenten

Vortragender: Wolfgang Proske
Institution:Schulchemiezentrum
Datum: 10.11.2026
Dauer: 10:00 ‑ 10:45 Uhr
Raum: CH
Plätze:noch 26 Plätze frei
Beitrags-Nr.VC 11
 
Laut § 14 der Gefahrstoff - Verordnung müssen Mitarbeiter vor Aufnahme einer Tätigkeit mit Gefahrstoffen unterwiesen werden. Im Schulbereich ist es laut RISU vorgeschrieben. Die Sicherheitsbelehrung muss alle Aspekte umfassen, die für das experimentelle Arbeiten erforderlich sind. Eine mündliche Unterweisung ist eine lästige, aber zwingend notwendige Pflichtübung. Wesentlich anschaulicher, einprägsamer und nachhaltiger ist es natürlich, wenn auch effektvolle Experimente integriert sind. Dabei werden auch Aspekte aus dem Alltag thematisiert. Im Vortrag stellen wir Ihnen ausgewählte Experimente vor, die verschiedene Gefährdungspotenziale zeigen